Brutto-Netto-Rechner 2026

Berechne dein Nettogehalt für 2026: Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und alle Sozialabgaben – nachvollziehbar aufgeschlüsselt.

Brutto-Netto berechnen

Laufender Arbeitslohn ohne Einmalzahlungen.

Abrechnungszeitraum
Abrechnungsjahr
Erklärung zu Abrechnungsjahr

Abrechnungsjahr

Steuertarif, Freibeträge, Beitragssätze und Bemessungsgrenzen ändern sich jedes Jahr. Auswählbar sind nur Jahre, für die alle amtlichen Werte veröffentlicht und gegen die Prüftabellen des Bundesfinanzministeriums getestet sind.

Für 2025 gilt der geänderte Programmablaufplan vom 22. Januar 2025 – er ersetzt den ursprünglichen Plan, nachdem der Grundfreibetrag rückwirkend erhöht wurde.

Alle Werte und der Rechenweg wechseln mit dem Jahr.

Steuerklasse laut ELStAM.

Bestimmt den Kirchensteuersatz und die Pflegeversicherung in Sachsen. Beim Lohnsteuerabzug zählt die Betriebsstätte des Arbeitgebers.

8 % in Bayern und Baden-Württemberg, sonst 9 % der Lohnsteuer.

Erklärung zu Gesetzlich oder privat

Gesetzlich oder privat

Gesetzlich Versicherte zahlen einen Prozentsatz ihres Einkommens bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Privat Versicherte zahlen eine feste Prämie, unabhängig vom Gehalt – dafür trägt der Arbeitgeber die Hälfte, begrenzt auf den Betrag, den er bei gesetzlicher Versicherung zahlen müsste.

Private Krankenversicherung im Lexikon

Bei privater Versicherung gibst du deinen Beitrag selbst ein.

Erklärung zu Zusatzbeitrag

Zusatzbeitrag

Neben dem gesetzlich festgelegten Beitragssatz von 14,6 % erhebt jede Krankenkasse einen eigenen Zusatzbeitrag. Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen ihn sich.

Den Satz deiner Kasse findest du auf ihrer Website oder in deiner Gehaltsabrechnung. Der Durchschnitt aller Kassen liegt im gewählten Jahr bei 2,9 %. Solange dieser Durchschnittswert im Feld steht, passt er sich beim Wechsel des Abrechnungsjahres an; ein selbst eingetragener Satz bleibt unverändert.

Zusatzbeitrag im Lexikon

Steht auf deiner Gehaltsabrechnung. Voreingestellt ist der Durchschnitt aller Kassen.

Erklärung zu Kinderfreibeträge

Kinderfreibeträge

Beim Lohnsteuerabzug mindern Kinderfreibeträge nicht die Lohnsteuer selbst, sondern nur den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer. Das Kindergeld wird monatlich ausgezahlt; erst das Finanzamt prüft in der Steuererklärung, was für dich günstiger ist.

Üblich sind 0,5 je Kind – je Elternteil die Hälfte.

Kinderfreibetrag im Lexikon

Zahl laut ELStAM, meist 0,5 je Kind.

Kinderlose zahlen 0,6 % Zuschlag zur Pflegeversicherung.

Zahl der Kinder unter 25 ab dem 2. Kind (höchstens 4). Senkt die Pflegeversicherung.

Weitere AngabenFreibetrag, private Krankenversicherung, Firmenwagen, Sachbezüge und betriebliche Altersvorsorge

Steuer

Erklärung zu Steuerfreibetrag

Steuerfreibetrag

Wer hohe Werbungskosten hat – zum Beispiel einen langen Arbeitsweg – kann sich beim Finanzamt einen Freibetrag eintragen lassen. Er mindert dann jeden Monat die Lohnsteuer, statt erst mit der Steuererklärung zurückzufließen.

Auf die Sozialabgaben wirkt er sich nicht aus.

Steuerfreibetrag im Lexikon

Eingetragener Freibetrag aus ELStAM, sonst 0 €.

Private Krankenversicherung

Erklärung zu PKV-Beitrag

PKV-Beitrag

Gemeint ist der Beitrag zur Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung. Nur dieser Teil ist steuerlich absetzbar – Zusatzleistungen wie Chefarztbehandlung oder Einbettzimmer zählen nicht dazu.

Den genauen Betrag bescheinigt dir deine Versicherung jedes Jahr.

Private Krankenversicherung im Lexikon

Nur nötig bei privater Versicherung. Basisbeitrag laut Bescheinigung.

Firmenwagen und Sachbezüge

Erklärung zu 1-Prozent-Regel

1-Prozent-Regel

Darfst du den Firmenwagen privat nutzen, ist das ein geldwerter Vorteil: Pro Monat wird1 % des Bruttolistenpreises zum Gehalt hinzugerechnet und versteuert – ausgezahlt wird dieser Betrag aber nicht.

Maßgeblich ist der Listenpreis zum Zeitpunkt der Erstzulassung inklusive Sonderausstattung und Umsatzsteuer, auch bei einem Gebrauchtwagen oder Rabatt.

Geldwerter Vorteil im Lexikon

Listenpreis bei Erstzulassung, 0 € = kein Firmenwagen.

Erklärung zu Elektro und Hybrid

Elektro und Hybrid

Bei reinen Elektrofahrzeugen bis 100.000,00 € Bruttolistenpreis wird der Listenpreis nur zu einem Viertel angesetzt – das wirkt sich auf die Privatnutzung und auf den Zuschlag für Fahrten zur Arbeit aus.

Wie hoch diese Grenze ist, hängt nicht vom Abrechnungsjahr ab, sondern vom Zeitraum. Deshalb gibt es dafür ein eigenes Feld.

Ein Hybrid ohne externe Lademöglichkeit ist nicht begünstigt. Das Gesetz spricht ausdrücklich von extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugen. Ein Mild- oder Vollhybrid gehört deshalb in die erste Auswahl und wird wie ein Verbrenner mit 1 % angesetzt.

Auch ein Plug-in-Hybrid wird nur dann zur Hälfte angesetzt, wenn er die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt. Erfüllt er sie nicht, gilt der volle Listenpreis.

Geldwerter Vorteil im Lexikon

Nur Elektro und extern aufladbare Hybride sind begünstigt.

Erklärung zu Anschaffung

Anschaffung

Wann der Arbeitgeber das Fahrzeug gekauft, hergestellt oder geleast hat. Dieser Zeitpunkt bestimmt zusammen mit der Überlassung, bis zu welchem Bruttolistenpreis ein reines Elektrofahrzeug nur zu einem Viertel angesetzt wird.

Beide Zeitpunkte zählen: Die höhere Grenze gilt erst, wenn Anschaffung und Überlassung nach dem Stichtag liegen. Liegt nur einer danach, bleibt es bei der niedrigeren Grenze.

Anschaffung und ÜberlassungGrenze
bis 31.12.202360.000 €
beide nach dem 31.12.202370.000 €
beide nach dem 30.06.2025100.000 €

Gebrauchtwagen sind eingeschlossen. Maßgeblich bleibt der Listenpreis bei der Erstzulassung, nicht der gezahlte Kaufpreis.

Zusammen mit der Überlassung maßgeblich für die Preisgrenze.

Erklärung zu Erstmalige private Überlassung

Erstmalige private Überlassung

Wann dir – oder einem anderen Arbeitnehmer – das Fahrzeug zum ersten Mal zur privaten Nutzung überlassen wurde. Bei Firmenwagen für Arbeitnehmer ist dieser Zeitpunkt maßgeblich, nicht die Anschaffung durch den Arbeitgeber.

Er entscheidet, welche gesetzliche Fassung gilt – und damit, welche elektrische Mindestreichweite ein Plug-in-Hybrid erreichen muss:

Erstmalige ÜberlassungMindestreichweite
01.01.2019 bis 31.12.202140 km
01.01.2022 bis 31.12.202360 km
01.01.2024 bis 31.12.202460 km
01.01.2025 bis 30.06.202580 km
ab dem 01.07.202580 km

Vor dem 01.01.2019: Wurde das Fahrzeug schon damals privat überlassen, gilt dauerhaft die frühere Regelung mit dem Abzug der Batteriekosten – auch dann, wenn danach ein anderer Arbeitnehmer es übernommen hat. Diese Regelung braucht die Batteriekapazität in Kilowattstunden und wird von diesem Rechner nicht abgebildet.

Seit wann du das Fahrzeug privat nutzen darfst.

Erklärung zu CO₂-Ausstoß

CO₂-Ausstoß

Maßgeblich ist der Wert aus der Übereinstimmungsbescheinigung (Certificate of Conformity) oder aus Feld V.7 der Zulassungsbescheinigung Teil I.

Liegt er bei höchstens 50 g/km, ist das Fahrzeug begünstigt – unabhängig von der Reichweite.

Höchstens 50 g/km genügen für sich allein.

Erklärung zu Elektrische Reichweite

Elektrische Reichweite

Gemeint ist die Reichweite unter ausschließlicher Nutzung der elektrischen Antriebsmaschine, ebenfalls aus der Übereinstimmungsbescheinigung.

Sie genügt für sich allein, wenn sie die Schwelle des gewählten Zeitraums erreicht: 80 km.

Es reicht, wenn eine der beiden Voraussetzungen erfüllt ist – CO₂ oder Reichweite. Ist keine erfüllt, gilt der volle Listenpreis.

Nötige Mindestreichweite je nach Zeitraum: 40, 60 oder 80 km.

Erklärung zu Fahrten zur Arbeit

Fahrten zur Arbeit

Nutzt du den Firmenwagen auch für den Weg zur Arbeit, kommen je Entfernungskilometer monatlich 0,03 % des Listenpreises hinzu.

Gemeint ist die einfache Strecke, nicht Hin- und Rückweg. Bei 20 km und 45.000 € Listenpreis sind das 270 € im Monat zusätzlich zu versteuern.

Geldwerter Vorteil im Lexikon

Einfache Strecke Wohnung – Arbeit.

Erklärung zu Sachbezüge

Sachbezüge

Gutscheine, Tankkarten oder ein Jobticket sind Sachbezüge. Bis 50 € im Monat bleiben sie steuer- und beitragsfrei.

Das ist eine Freigrenze, kein Freibetrag: Schon ein Euro darüber macht den gesamten Betrag steuerpflichtig – nicht nur den übersteigenden Teil.

Sachbezug im Lexikon

Bis 50 € im Monat steuerfrei.

Betriebliche Altersvorsorge

Erklärung zu Entgeltumwandlung

Entgeltumwandlung

Bei einer Entgeltumwandlung wandelst du einen Teil deines Bruttogehalts in Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge um. Auf diesen Teil zahlst du weder Lohnsteuer noch – bis zu einer Grenze – Sozialabgaben.

Steuerfrei sind 8 % der Beitragsbemessungsgrenze, beitragsfrei nur 4 %. Wer mehr umwandelt, spart darüber hinaus nur noch Steuern.

Der Nettoverzicht ist deshalb kleiner als der umgewandelte Betrag.

Betriebliche Altersvorsorge im Lexikon

Entgeltumwandlung aus dem Bruttogehalt.

Versicherungspflicht

Regelfall bei Angestellten.

Regelfall bei Angestellten.

Die Ergebnisse aktualisieren sich automatisch, sobald du eine Eingabe änderst.

Ergebnis

Auszahlung

2.605,50 €

Steuern gesamt

524,50 €

Sozialabgaben gesamt

870,00 €

Nettoquote

65,1 %

Ergebnis für Monat und Jahr, alle Werte in Euro.
PositionMonatJahr
Bruttogehalt 4.000,00 € 48.000,00 €
Steuern gesamt 524,50 € 6.294,00 €
Sozialabgaben gesamt 870,00 € 10.440,00 €
Auszahlung 2.605,50 € 31.266,00 €
Nettoquote 65,1 % des Bruttogehalts bleiben übrig
Abgabenquote 34,9 % gehen an Steuern und Sozialversicherung

Von 4.000 € brutto im Monat bleiben 2.606 € zur Auszahlung. Das sind 65,1 % des Bruttogehalts. 525 € entfallen auf Steuern und 870 € auf Sozialabgaben.

Jahresbrutto: 48.000,00 € · Jahresnetto:31.266,00 € · Steuerpflichtiges Brutto:4.000,00 € · Geldwerter Vorteil:0,00 € · Entgeltumwandlung: 0,00 €· Berechnungsstand: 2026

Aufteilung des Bruttogehalts

So verteilt sich dein Bruttogehalt auf Nettolohn, Steuern und Sozialabgaben.

  • Netto: 2.605,50 €
  • Steuern: 524,50 €
  • Sozialabgaben: 870,00 €

Alle Abzüge im Detail

Arbeitnehmeranteile, alle Werte in Euro.
PositionJe AbrechnungszeitraumPro Jahr
Lohnsteuer 524,50 € 6.294,00 €
Krankenversicherung 350,00 € 4.200,00 €
Pflegeversicherung 96,00 € 1.152,00 €
Rentenversicherung 372,00 € 4.464,00 €
Arbeitslosenversicherung 52,00 € 624,00 €
Abzüge gesamt 1.394,50 € 16.734,00 €
Nettogehalt 2.605,50 € 31.266,00 €

Was der Arbeitsplatz den Arbeitgeber kostet

Neben dem Bruttogehalt zahlt der Arbeitgeber eigene Beitragsanteile. Sie stehen nicht auf deiner Gehaltsabrechnung, gehören aber zum Arbeitsplatz dazu.

Gesetzliche Arbeitgeberanteile, alle Werte in Euro.
PositionJe AbrechnungszeitraumPro Jahr
Bruttogehalt 4.000,00 € 48.000,00 €
Krankenversicherung 350,00 € 4.200,00 €
Pflegeversicherung 72,00 € 864,00 €
Rentenversicherung 372,00 € 4.464,00 €
Arbeitslosenversicherung 52,00 € 624,00 €
Insolvenzgeldumlage (U3) 6,00 € 72,00 €
Arbeitgeberaufwand 4.852,00 € 58.224,00 €

Auf 48.000,00 € Bruttogehalt im Jahr kommen 10.224,00 € an gesetzlichen Arbeitgeberanteilen und Umlagen – ein Aufschlag von 21,3 %. Der Arbeitsplatz kostet damit 58.224,00 € im Jahr, ohne die unten genannten betriebsabhängigen Positionen.

Was in diesem Betrag bewusst nicht enthalten ist

Der ausgewiesene Arbeitgeberaufwand ist das Bruttogehalt zuzüglich der gesetzlichen Arbeitgeberanteile und der Insolvenzgeldumlage. Er ist nicht der vollständige Personalkostensatz eines Betriebs. Nicht enthalten sind:

  • Umlage U1 für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (nur Betriebe bis 30 Arbeitnehmer, Satz je Krankenkasse verschieden)
  • Umlage U2 für Mutterschaftsaufwendungen (Satz je Krankenkasse verschieden)
  • Beiträge zur Berufsgenossenschaft (abhängig von Gewerbezweig und Gefahrtarif)
  • freiwillige und tarifliche Leistungen wie Zuschüsse, Boni oder Sachleistungen

Diese Positionen hängen von Krankenkasse, Betriebsgröße, Gewerbezweig und Tarif ab. Sie lassen sich nicht allgemeingültig berechnen, ohne einen falschen Eindruck von Genauigkeit zu erzeugen.

So wird gerechnet

Vom Bruttogehalt werden zwei Blöcke abgezogen: Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. Beide folgen unterschiedlichen Regeln.

1. Sozialversicherung

Die Beiträge werden nur bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze erhoben. Für 2026gelten diese Arbeitnehmeranteile:

  • Krankenversicherung: 7,30 % (halber allgemeiner Beitragssatz) zuzüglich des halben Zusatzbeitrags deiner Krankenkasse
  • Pflegeversicherung: 1,80 %, für Kinderlose ab 23 Jahren zuzüglich 0,6 %, ab dem zweiten Kind abzüglich 0,25 % je Kind (in Sachsen 2,3 % statt 1,80 %)
  • Rentenversicherung: 9,30 %
  • Arbeitslosenversicherung: 1,30 %

Beitragsbemessungsgrenzen 2026: 69.750 € im Jahr für Kranken- und Pflegeversicherung, 101.400 € im Jahr für Renten- und Arbeitslosenversicherung. Oberhalb dieser Grenzen steigen die Beiträge nicht weiter.

2. Lohnsteuer

Die Lohnsteuer wird auf den Jahresarbeitslohn berechnet. Davon werden zunächst die Pauschbeträge und die Vorsorgepauschale abgezogen:

zu versteuerndes Einkommen = Jahresbrutto − Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1.230 €) − Sonderausgaben-Pauschbetrag (36 €) − Vorsorgepauschale

In Steuerklasse II kommt der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende hinzu, in Steuerklasse III wird das Splittingverfahren angewendet. Auf das Ergebnis wird der Einkommensteuertarif nach § 32a EStG angewendet – mit einem Grundfreibetrag von 12.348 € im Jahr 2026. Für die Steuerklassen V und VI gilt das besondere Verfahren nach § 39b Absatz 2 Satz 7 EStG.

3. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer

Der Solidaritätszuschlag fällt erst an, wenn die Jahreslohnsteuer die Freigrenze von 20.350 € übersteigt. Direkt darüber greift eine Überleitungszone von 11,9 %, erst danach der volle Satz von 5,5 %. Die Kirchensteuer beträgt 8 % in Bayern und Baden-Württemberg und 9 % in allen anderen Bundesländern. Kinderfreibeträge wirken sich beim Lohnsteuerabzug ausschließlich auf Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer aus.

Beispielrechnung für 2026

4.000 € brutto im Monat, Steuerklasse I, Nordrhein-Westfalen, gesetzlich versichert, kinderlos, Zusatzbeitrag 2,9 %, keine Kirchensteuer. Für andere Jahre stellst du oben das Abrechnungsjahr um:

  • Lohnsteuer: 524,50 €
  • Solidaritätszuschlag: 0,00 € (Jahreslohnsteuer unter der Freigrenze)
  • Krankenversicherung: 350,00 €
  • Pflegeversicherung: 96,00 €
  • Rentenversicherung: 372,00 €
  • Arbeitslosenversicherung: 52,00 €
  • Nettogehalt: 2.605,50 € – das sind 65,1 % des Bruttogehalts

Häufige Fragen

Welche Werte gelten für die Berechnung?

Der Rechner kennt die Jahre 2025 und 2026 und verwendet je Jahr ausschließlich dessen amtliche Werte: Einkommensteuertarif und Vorsorgepauschale aus dem Programmablaufplan des Bundesfinanzministeriums – für 2026 vom 12.11.2025, für 2025 aus dem geänderten Plan vom 22.01.2025 – sowie die Beitragssätze und Beitragsbemessungsgrenzen des jeweiligen Jahres. Werte eines Jahres werden nie für ein anderes verwendet.

Wie genau ist das Ergebnis?

Die Lohnsteuer folgt dem amtlichen Programmablaufplan und stimmt für beide Jahre exakt mit den offiziellen Prüftabellen des Bundesfinanzministeriums überein – geprüft für gesetzlich und für privat Versicherte in allen sechs Steuerklassen. Abweichungen zur echten Gehaltsabrechnung entstehen durch Sonderfälle, die dieser Rechner bewusst nicht abbildet.

Welche Sonderfälle deckt der Rechner ab?

Unter „Weitere Angaben“ lassen sich berücksichtigen: private Krankenversicherung mit Arbeitgeberzuschuss, ein Freibetrag aus ELStAM, ein Firmenwagen mit 1-%-, 0,5-%- oder 0,25-%-Regelung samt Fahrten zur Arbeit, weitere Sachbezüge, eine Entgeltumwandlung zur betrieblichen Altersvorsorge sowie eine fehlende Versicherungspflicht in der Renten- oder Arbeitslosenversicherung.

Was ist nicht enthalten?

Nicht abgebildet sind das Faktorverfahren in Steuerklasse IV, Einmalzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld, Versorgungsbezüge, der Altersentlastungsbetrag, vermögenswirksame Leistungen sowie die Sonderregeln für Minijob und Übergangsbereich. Maßgeblich bleibt immer die Abrechnung des Arbeitgebers.

Warum ist mein Nettogehalt trotzdem etwas anders?

Der häufigste Grund ist ein abweichender Zusatzbeitrag deiner Krankenkasse – er steht auf deiner Gehaltsabrechnung. Freibetrag, Dienstwagen und Entgeltumwandlung kannst du unter „Weitere Angaben“ eintragen. Nicht abbilden lassen sich vermögenswirksame Leistungen und Einmalzahlungen in einzelnen Monaten.

Was bedeutet die Vorsorgepauschale?

Beim Lohnsteuerabzug werden Vorsorgeaufwendungen nicht in tatsächlicher Höhe, sondern pauschal berücksichtigt. Diese Vorsorgepauschale mindert das zu versteuernde Einkommen und damit die Lohnsteuer. Sie ist nicht identisch mit den tatsächlich gezahlten Sozialversicherungsbeiträgen.

Warum zahlen Kinderlose mehr in die Pflegeversicherung?

Seit dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz zahlen kinderlose Mitglieder ab 23 Jahren einen Zuschlag von 0,6 %. Umgekehrt sinkt der Beitrag ab dem zweiten Kind um 0,25 % je Kind bis zum fünften Kind, solange die Kinder unter 25 Jahre alt sind.

Berechnungsstand und Quellen

Der Rechner rechnet für jedes Jahr mit dessen eigenen amtlichen Werten. Umschalten kannst du oben im Feld Abrechnungsjahr.

Der Rechner bildet den laufenden Arbeitslohn ab – gesetzlich wie privat krankenversichert, auf Wunsch mit ELStAM-Freibetrag, Firmenwagen, Sachbezügen und Entgeltumwandlung. Nicht abgebildet sind das Faktorverfahren, Einmalzahlungen, Versorgungsbezüge, der Altersentlastungsbetrag, vermögenswirksame Leistungen sowie Minijob und Übergangsbereich.

Das Ergebnis ist eine Information und ersetzt keine Gehaltsabrechnung und keine Steuerberatung. Maßgeblich ist die Abrechnung deines Arbeitgebers.

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Begriffe erklärt

  • BeitragsbemessungsgrenzeEinkommensgrenze, bis zu der Sozialversicherungsbeiträge erhoben werden – darüber steigen sie nicht weiter.
  • Betriebliche AltersvorsorgeVorsorge über den Arbeitgeber – bei Entgeltumwandlung aus dem Bruttogehalt, steuer- und teilweise beitragsfrei.
  • Geldwerter VorteilSachleistung des Arbeitgebers, die wie Gehalt versteuert wird, aber nicht auf dem Konto landet.
  • KinderfreibetragSteuerlicher Freibetrag für Kinder, der beim Lohnsteuerabzug nur Soli und Kirchensteuer mindert.
  • KirchensteuerSteuer der Religionsgemeinschaften, erhoben als Prozentsatz der Lohnsteuer.
  • MinijobGeringfügige Beschäftigung bis zu einer festen monatlichen Verdienstgrenze.

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