Prozentrechner
Prozentwert, Prozentsatz, Grundwert und prozentuale Veränderung berechnen.
Mathematik & Alltag
Umsatzsteuer aufschlagen oder herausrechnen – mit 19 %, 7 % oder einem eigenen Steuersatz.
Bruttobetrag
119,00 €
Nettobetrag
100,00 €
Umsatzsteuer
19,00 €
Steuersatz
19,0 %
Auf 100,00 € netto kommen 19,00 € Umsatzsteuer – der Bruttobetrag beträgt 119,00 €.
Beide Richtungen beruhen auf demselben Faktor:
Faktor = 1 + Steuersatz / 100
Bei 19 % ist der Faktor 1,19, bei7 % entsprechend 1,07.
Eine Leistung kostet 100 € netto, es gilt der Regelsteuersatz:
100 € × 1,19 = 119 € brutto, davon 19 € Umsatzsteuer
Umgekehrt bei einem Bruttobetrag von 100 €:
100 € / 1,19 = 84,03 € netto, davon 15,97 € Umsatzsteuer
Der Regelsteuersatz von 19 % gilt für die meisten Umsätze. Der ermäßigte Satz von 7 % gilt für die in § 12 Absatz 2 UStG und der Anlage 2 zum UStG aufgezählten Fälle, etwa viele Lebensmittel, Bücher, Zeitungen und den Personennahverkehr. Welcher Satz im Einzelfall gilt, entscheidet die Art der Leistung – der Rechner nimmt diese Zuordnung nicht vor.
Der Bruttobetrag wird durch 1,19 geteilt (bei 19 %) beziehungsweise durch 1,07 (bei 7 %). Die Differenz zwischen Brutto und Netto ist die Umsatzsteuer. Der oft genannte "Mehrwertsteuer-Divisor" ist genau dieser Faktor.
Das Gesetz spricht von Umsatzsteuer. Mehrwertsteuer ist die umgangssprachliche Bezeichnung für dieselbe Steuer. Auf Rechnungen sind beide Begriffe üblich.
Wer die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG anwendet, weist keine Umsatzsteuer aus. In diesem Fall entspricht der Rechnungsbetrag dem Nettobetrag, und dieser Rechner wird nicht benötigt.
Die Steuersätze stammen aus § 12 Umsatzsteuergesetz: 19 % Regelsteuersatz (Absatz 1) und 7 % ermäßigter Steuersatz (Absatz 2).
Welcher Steuersatz auf eine konkrete Leistung anzuwenden ist, entscheidet das Gesetz und nicht dieser Rechner. Im Zweifel hilft die steuerliche Beratung.