Mehrwertsteuerrechner

Umsatzsteuer aufschlagen oder herausrechnen – mit 19 %, 7 % oder einem eigenen Steuersatz.

Mehrwertsteuer berechnen

Berechnungsrichtung

Aufschlagen: du kennst den Nettobetrag. Herausrechnen: du kennst den Bruttobetrag.

Je nach Richtung netto oder brutto.

19 % Regelsatz, 7 % ermäßigt (§ 12 UStG).

Die Ergebnisse aktualisieren sich automatisch, sobald du eine Eingabe änderst.

Ergebnis

Bruttobetrag

119,00 €

Nettobetrag

100,00 €

Umsatzsteuer

19,00 €

Steuersatz

19,0 %

Auf 100,00 € netto kommen 19,00 € Umsatzsteuer – der Bruttobetrag beträgt 119,00 €.

So wird gerechnet

Beide Richtungen beruhen auf demselben Faktor:

Faktor = 1 + Steuersatz / 100

  • Steuer aufschlagen: Brutto = Netto × Faktor
  • Steuer herausrechnen: Netto = Brutto / Faktor
  • Steuerbetrag: Steuer = Brutto − Netto

Bei 19 % ist der Faktor 1,19, bei7 % entsprechend 1,07.

Beispielrechnung

Eine Leistung kostet 100 € netto, es gilt der Regelsteuersatz:

100 € × 1,19 = 119 € brutto, davon 19 € Umsatzsteuer

Umgekehrt bei einem Bruttobetrag von 100 €:

100 € / 1,19 = 84,03 € netto, davon 15,97 € Umsatzsteuer

Häufige Fragen

Wann gelten 19 % und wann 7 %?

Der Regelsteuersatz von 19 % gilt für die meisten Umsätze. Der ermäßigte Satz von 7 % gilt für die in § 12 Absatz 2 UStG und der Anlage 2 zum UStG aufgezählten Fälle, etwa viele Lebensmittel, Bücher, Zeitungen und den Personennahverkehr. Welcher Satz im Einzelfall gilt, entscheidet die Art der Leistung – der Rechner nimmt diese Zuordnung nicht vor.

Wie rechne ich die Mehrwertsteuer aus dem Bruttobetrag heraus?

Der Bruttobetrag wird durch 1,19 geteilt (bei 19 %) beziehungsweise durch 1,07 (bei 7 %). Die Differenz zwischen Brutto und Netto ist die Umsatzsteuer. Der oft genannte "Mehrwertsteuer-Divisor" ist genau dieser Faktor.

Heißt es Mehrwertsteuer oder Umsatzsteuer?

Das Gesetz spricht von Umsatzsteuer. Mehrwertsteuer ist die umgangssprachliche Bezeichnung für dieselbe Steuer. Auf Rechnungen sind beide Begriffe üblich.

Was gilt bei Kleinunternehmern?

Wer die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG anwendet, weist keine Umsatzsteuer aus. In diesem Fall entspricht der Rechnungsbetrag dem Nettobetrag, und dieser Rechner wird nicht benötigt.

Berechnungsstand und Quellen

Die Steuersätze stammen aus § 12 Umsatzsteuergesetz: 19 % Regelsteuersatz (Absatz 1) und 7 % ermäßigter Steuersatz (Absatz 2).

Welcher Steuersatz auf eine konkrete Leistung anzuwenden ist, entscheidet das Gesetz und nicht dieser Rechner. Im Zweifel hilft die steuerliche Beratung.