Rechner in diesem Themenbereich

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Brutto-Netto-Rechner

Vom Bruttogehalt zum Nettogehalt 2026 – mit allen Steuern und Sozialabgaben.

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Stundenlohnrechner

Monats- oder Jahresgehalt in einen realistischen Stundenlohn umrechnen.

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Worum es in diesem Bereich geht

Zwischen Bruttogehalt und dem Betrag auf dem Konto liegen Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, gegebenenfalls Kirchensteuer und die Beiträge zur Sozialversicherung. Wie viel davon abgeht, hängt nicht nur vom Verdienst ab, sondern auch von Steuerklasse, Kinderfreibeträgen, Krankenkasse und Bundesland.

Der Brutto-Netto-Rechner bildet den gesetzlichen Lohnsteuerabzug nach dem amtlichen Programmablaufplan des Bundesfinanzministeriums ab und weist zusätzlich die Arbeitgeberkosten aus. Für Beamte gelten andere Regeln – keine Sozialabgaben, dafür Beihilfe und private Krankenversicherung; dafür gibt es einen eigenen Rechner. Der Stundenlohnrechner rechnet zwischen Monatsgehalt und Stundenlohn um und macht Teilzeit und zusätzliche Gehälter vergleichbar.

Alle Rechner bilden den laufenden Arbeitslohn im Regelfall ab. Einmalzahlungen wie Abfindungen, das Faktorverfahren, Versorgungsbezüge und der Übergangsbereich bei niedrigen Verdiensten sind nicht enthalten. Verbindlich bleibt die Abrechnung des Arbeitgebers.

Woher die Werte stammen und wie sie geprüft werden, steht auf So arbeiten wir.

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Begriffe im Lexikon

  • BeitragsbemessungsgrenzeEinkommensgrenze, bis zu der Sozialversicherungsbeiträge erhoben werden – darüber steigen sie nicht weiter.
  • Betriebliche AltersvorsorgeVorsorge über den Arbeitgeber – bei Entgeltumwandlung aus dem Bruttogehalt, steuer- und teilweise beitragsfrei.
  • Geldwerter VorteilSachleistung des Arbeitgebers, die wie Gehalt versteuert wird, aber nicht auf dem Konto landet.
  • MinijobGeringfügige Beschäftigung bis zu einer festen monatlichen Verdienstgrenze.
  • Private KrankenversicherungKrankenversicherung mit einkommensunabhängiger Prämie statt prozentualem Beitrag.
  • SachbezugLeistung in Sachform statt Geld – bis 50 Euro im Monat steuer- und beitragsfrei.
  • ZusatzbeitragKassenindividueller Aufschlag zum allgemeinen Beitragssatz der Krankenversicherung.