Private Krankenversicherung

Krankenversicherung mit einkommensunabhängiger Prämie statt prozentualem Beitrag.

Auch: PKV, Arbeitgeberzuschuss, Basistarif

In der gesetzlichen Krankenversicherung richtet sich der Beitrag nach dem Einkommen – bis zur Beitragsbemessungsgrenze. In der privaten Krankenversicherung zahlt man eine Prämie, die sich nach Eintrittsalter, Gesundheitszustand und gewähltem Tarif richtet, nicht nach dem Gehalt.

Der Arbeitgeberzuschuss

Angestellte erhalten einen Zuschuss: die Hälfte des Beitrags, höchstens jedoch den Betrag, den der Arbeitgeber bei gesetzlicher Versicherung tragen müsste. Bei hohen Prämien greift diese Deckelung – der Rest bleibt beim Arbeitnehmer.

Basisabsicherung und Komfort

Steuerlich zählt nur der Teil der Prämie, der auf die Basisabsicherung entfällt – also auf Leistungen, die dem gesetzlichen Niveau entsprechen. Chefarztbehandlung, Einbettzimmer oder Zahnersatz über dem Basisniveau sind nicht abzugsfähig. Welcher Anteil das ist, bescheinigt die Versicherung jedes Jahr.

Der Rückweg ist schwer

Wer einmal privat versichert ist, kommt als Angestellter in der Regel nur zurück, wenn das Einkommen unter die Versicherungspflichtgrenze fällt.

Ab 55 greift zusätzlich eine gesetzliche Sperre: Wer nach dem 55. Geburtstag versicherungspflichtig würde, bleibt versicherungsfrei, wenn er in den fünf Jahren davor nicht gesetzlich versichert war. Dann führt auch ein sinkendes Einkommen nicht mehr zurück. Das sollte man einkalkulieren, bevor man wechselt – auch weil die Prämien mit dem Alter steigen.

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Verwandte Begriffe

  • BeitragsbemessungsgrenzeEinkommensgrenze, bis zu der Sozialversicherungsbeiträge erhoben werden – darüber steigen sie nicht weiter.
  • ZusatzbeitragKassenindividueller Aufschlag zum allgemeinen Beitragssatz der Krankenversicherung.

Quellen

Zuletzt gegen die Primärquellen geprüft am .

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