A

  • Annuität

    Gleichbleibende Rate aus Zins und Tilgung, mit der ein Darlehen zurückgezahlt wird.

B

  • Beitragsbemessungsgrenze

    Einkommensgrenze, bis zu der Sozialversicherungsbeiträge erhoben werden – darüber steigen sie nicht weiter.

  • Betriebliche Altersvorsorge

    Vorsorge über den Arbeitgeber – bei Entgeltumwandlung aus dem Bruttogehalt, steuer- und teilweise beitragsfrei.

E

  • Effektiver Jahreszins

    Gesamtkosten eines Kredits pro Jahr in Prozent – die einzige wirklich vergleichbare Zahl.

G

  • Geldwerter Vorteil

    Sachleistung des Arbeitgebers, die wie Gehalt versteuert wird, aber nicht auf dem Konto landet.

K

  • Kaufkraft

    Was man sich für einen Geldbetrag tatsächlich leisten kann – sie sinkt mit steigenden Preisen.

  • Kinderfreibetrag

    Steuerlicher Freibetrag für Kinder, der beim Lohnsteuerabzug nur Soli und Kirchensteuer mindert.

  • Kirchensteuer

    Steuer der Religionsgemeinschaften, erhoben als Prozentsatz der Lohnsteuer.

M

  • Minijob

    Geringfügige Beschäftigung bis zu einer festen monatlichen Verdienstgrenze.

P

R

  • Rendite

    Ertrag einer Anlage im Verhältnis zum eingesetzten Kapital, meist als Prozentsatz pro Jahr.

S

  • Sachbezug

    Leistung in Sachform statt Geld – bis 50 Euro im Monat steuer- und beitragsfrei.

  • Solidaritätszuschlag

    Zuschlag auf die Lohn- und Einkommensteuer, der erst oberhalb einer Freigrenze anfällt.

  • Sondertilgung

    Zusätzliche Zahlung auf ein Darlehen außerhalb der vereinbarten Raten.

  • Steuerfreibetrag

    Beim Finanzamt eingetragener Betrag, der die monatliche Lohnsteuer mindert.

  • Steuerklasse

    Einordnung, die bestimmt, wie viel Lohnsteuer monatlich einbehalten wird.

V

  • Vorsorgepauschale

    Pauschaler Abzug für Vorsorgeaufwendungen, der beim Lohnsteuerabzug das zu versteuernde Einkommen mindert.

Z

  • Zinsbindung

    Zeitraum, für den der Sollzins eines Darlehens fest vereinbart ist.

  • Zinseszins

    Zinsen, die selbst wieder verzinst werden – die Grundlage exponentiellen Kapitalwachstums.

  • Zusatzbeitrag

    Kassenindividueller Aufschlag zum allgemeinen Beitragssatz der Krankenversicherung.