Betriebliche Altersvorsorge
Vorsorge über den Arbeitgeber – bei Entgeltumwandlung aus dem Bruttogehalt, steuer- und teilweise beitragsfrei.
Auch: bAV, Entgeltumwandlung, Direktversicherung
Bei der Entgeltumwandlung wandelt man einen Teil des Bruttogehalts in Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge um. Der umgewandelte Teil wird nicht versteuert und – bis zu einer Grenze – auch nicht verbeitragt.
Zwei unterschiedliche Grenzen
Steuerfrei sind Beiträge bis zu acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung. Beitragsfrei in der Sozialversicherung sind allerdings nur vier Prozent – also die Hälfte.
Wer mehr als vier Prozent umwandelt, spart auf den darüber liegenden Teil weiterhin Steuern, aber keine Sozialabgaben mehr. Der Effekt schwächt sich also ab, verschwindet aber nicht.
Warum der Nettoverzicht kleiner ist
Wandelst du 200 Euro um, sinkt dein Auszahlungsbetrag nicht um 200 Euro, sondern deutlich weniger – denn auf diese 200 Euro hättest du ohnehin Steuern und Beiträge gezahlt. Genau darin liegt der Vorteil: Aus einem kleineren Nettoverzicht wird ein größerer Vorsorgebeitrag.
Was man mitdenken sollte
Die spätere Betriebsrente ist steuerpflichtig, und gesetzlich Krankenversicherte zahlen darauf in der Regel Beiträge. Außerdem mindert die Umwandlung das sozialversicherungspflichtige Entgelt und damit auch die gesetzliche Rente. Ob sich das lohnt, hängt vom Angebot des Arbeitgebers ab – vor allem davon, wie hoch sein Zuschuss ausfällt.