Betriebliche Altersvorsorge

Vorsorge über den Arbeitgeber – bei Entgeltumwandlung aus dem Bruttogehalt, steuer- und teilweise beitragsfrei.

Auch: bAV, Entgeltumwandlung, Direktversicherung

Bei der Entgeltumwandlung wandelt man einen Teil des Bruttogehalts in Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge um. Der umgewandelte Teil wird nicht versteuert und – bis zu einer Grenze – auch nicht verbeitragt.

Zwei unterschiedliche Grenzen

Steuerfrei sind Beiträge bis zu acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung. Beitragsfrei in der Sozialversicherung sind allerdings nur vier Prozent – also die Hälfte.

Wer mehr als vier Prozent umwandelt, spart auf den darüber liegenden Teil weiterhin Steuern, aber keine Sozialabgaben mehr. Der Effekt schwächt sich also ab, verschwindet aber nicht.

Warum der Nettoverzicht kleiner ist

Wandelst du 200 Euro um, sinkt dein Auszahlungsbetrag nicht um 200 Euro, sondern deutlich weniger – denn auf diese 200 Euro hättest du ohnehin Steuern und Beiträge gezahlt. Genau darin liegt der Vorteil: Aus einem kleineren Nettoverzicht wird ein größerer Vorsorgebeitrag.

Was man mitdenken sollte

Die spätere Betriebsrente ist steuerpflichtig, und gesetzlich Krankenversicherte zahlen darauf in der Regel Beiträge. Außerdem mindert die Umwandlung das sozialversicherungspflichtige Entgelt und damit auch die gesetzliche Rente. Ob sich das lohnt, hängt vom Angebot des Arbeitgebers ab – vor allem davon, wie hoch sein Zuschuss ausfällt.

Passende Rechner

Verfügbar

Brutto-Netto-Rechner

Vom Bruttogehalt zum Nettogehalt 2026 – mit allen Steuern und Sozialabgaben.

Arbeit & Gehalt

Verwandte Begriffe

  • Geldwerter VorteilSachleistung des Arbeitgebers, die wie Gehalt versteuert wird, aber nicht auf dem Konto landet.
  • MinijobGeringfügige Beschäftigung bis zu einer festen monatlichen Verdienstgrenze.
  • SachbezugLeistung in Sachform statt Geld – bis 50 Euro im Monat steuer- und beitragsfrei.

Quellen

Zuletzt gegen die Primärquellen geprüft am .

Mehr zum Thema

Themenbereich

Zurück zur Übersicht