Sachbezug

Leistung in Sachform statt Geld – bis 50 Euro im Monat steuer- und beitragsfrei.

Auch: Sachzuwendung, 50-Euro-Freigrenze, Gutschein

Gutscheine, Tankkarten oder Sachgeschenke sind Sachbezüge. Bis zu 50 Euro im Kalendermonat bleiben sie steuer- und beitragsfrei – für Arbeitgeber eine beliebte Möglichkeit, etwas zu geben, das vollständig ankommt.

Nicht hierher gehört das Jobticket: Zuschüsse zu Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln sind seit 2019 nach einer eigenen Vorschrift steuerfrei, wenn sie zusätzlich zum Gehalt gezahlt werden. Sie verbrauchen die 50-Euro-Grenze also nicht.

Freigrenze, nicht Freibetrag

Dieser Unterschied kostet in der Praxis regelmäßig Geld. Ein Freibetrag bleibt immer frei, und nur was darüber liegt, wird besteuert. Eine Freigrenze funktioniert anders: Wird sie überschritten, ist der gesamte Betrag steuer- und beitragspflichtig.

Bei 50 Euro im Monat fällt also nichts an. Bei 51 Euro werden alle 51 Euro versteuert – nicht nur der eine Euro darüber. Wer die Grenze ausreizt, sollte deshalb genau rechnen.

Was zählt mit

In die Grenze fließen alle Sachbezüge eines Monats zusammen ein. Ein Tankgutschein über 40 Euro und ein Essenszuschuss über 20 Euro ergeben zusammen 60 Euro – und damit eine Überschreitung. Nicht mitgerechnet werden Leistungen, für die eigene Regelungen gelten, etwa der Firmenwagen oder Aufmerksamkeiten zu persönlichen Anlässen.

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Arbeit & Gehalt

Verwandte Begriffe

  • Betriebliche AltersvorsorgeVorsorge über den Arbeitgeber – bei Entgeltumwandlung aus dem Bruttogehalt, steuer- und teilweise beitragsfrei.
  • Geldwerter VorteilSachleistung des Arbeitgebers, die wie Gehalt versteuert wird, aber nicht auf dem Konto landet.
  • MinijobGeringfügige Beschäftigung bis zu einer festen monatlichen Verdienstgrenze.

Quellen

Zuletzt gegen die Primärquellen geprüft am .

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