Minijob

Geringfügige Beschäftigung bis zu einer festen monatlichen Verdienstgrenze.

Auch: geringfügige Beschäftigung, Übergangsbereich, Midijob

Ein Minijob ist eine Beschäftigung, deren regelmäßiger Monatsverdienst die Geringfügigkeitsgrenze nicht übersteigt. Die Abgaben trägt weitgehend der Arbeitgeber pauschal, sodass beim Arbeitnehmer in der Regel der volle Betrag ankommt.

An den Mindestlohn gekoppelt

Die Grenze ist seit 2022 dynamisch: Sie entspricht dem Verdienst, den eine Arbeitskraft bei zehn Wochenstunden zum Mindestlohn erzielt. Steigt der Mindestlohn, steigt auch die Minijob-Grenze.

Rentenversicherung

Minijobs sind rentenversicherungspflichtig, der Arbeitnehmeranteil ist gering. Auf Antrag kann man sich davon befreien lassen – dann entfallen allerdings auch die Ansprüche, die daraus entstehen.

Der Übergangsbereich

Oberhalb der Minijob-Grenze beginnt der Übergangsbereich, früher Gleitzone genannt. Dort steigen die Arbeitnehmerbeiträge nicht sprunghaft, sondern gleiten bis zur oberen Grenze auf den vollen Satz hoch. Unser Brutto-Netto-Rechner bildet diesen Bereich derzeit nicht ab – er rechnet mit den regulären Beitragssätzen.

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Verwandte Begriffe

  • Betriebliche AltersvorsorgeVorsorge über den Arbeitgeber – bei Entgeltumwandlung aus dem Bruttogehalt, steuer- und teilweise beitragsfrei.
  • Geldwerter VorteilSachleistung des Arbeitgebers, die wie Gehalt versteuert wird, aber nicht auf dem Konto landet.
  • SachbezugLeistung in Sachform statt Geld – bis 50 Euro im Monat steuer- und beitragsfrei.

Quellen

Zuletzt gegen die Primärquellen geprüft am .

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