Rechner in diesem Themenbereich

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Mehrwertsteuerrechner

Netto, Brutto und Umsatzsteuer in beide Richtungen berechnen.

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Worum es in diesem Bereich geht

Steuerrecht ändert sich jedes Jahr, und die Werte stehen selten an einer Stelle. Freibeträge, Tarifzonen und Beitragssätze werden in unterschiedlichen Gesetzen und Verordnungen festgelegt, oft erst kurz vor Jahresbeginn. Wer rechnet, braucht deshalb zwei Angaben: das Ergebnis und das Jahr, für das es gilt.

Der Mehrwertsteuerrechner rechnet in beide Richtungen – vom Nettobetrag auf den Bruttobetrag und zurück – mit dem Regelsatz von 19 Prozent und dem ermäßigten Satz von 7 Prozent. Weitere steuerliche Berechnungen stecken in den Rechnern der anderen Bereiche: Die Lohnsteuer gehört zum Brutto-Netto-Rechner, die Kapitalertragsteuer betrifft die Sparrechner.

Jeder Wert in diesen Rechnern stammt aus einer Primärquelle – aus dem Gesetzestext, einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums oder einer amtlichen Verordnung – und ist auf der jeweiligen Rechnerseite mit Fundstelle belegt. Ändert sich ein Wert zum Jahreswechsel, wird er nachgeführt und das Berechnungsjahr ausgewiesen. Die Rechner beschreiben, wie gerechnet wird; sie ersetzen keine steuerliche Beratung im Einzelfall.

Woher die Werte stammen und wie sie geprüft werden, steht auf So arbeiten wir.

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Begriffe im Lexikon

  • KinderfreibetragSteuerlicher Freibetrag für Kinder, der beim Lohnsteuerabzug nur Soli und Kirchensteuer mindert.
  • KirchensteuerSteuer der Religionsgemeinschaften, erhoben als Prozentsatz der Lohnsteuer.
  • SolidaritätszuschlagZuschlag auf die Lohn- und Einkommensteuer, der erst oberhalb einer Freigrenze anfällt.
  • SteuerfreibetragBeim Finanzamt eingetragener Betrag, der die monatliche Lohnsteuer mindert.
  • SteuerklasseEinordnung, die bestimmt, wie viel Lohnsteuer monatlich einbehalten wird.
  • VorsorgepauschalePauschaler Abzug für Vorsorgeaufwendungen, der beim Lohnsteuerabzug das zu versteuernde Einkommen mindert.