Kirchensteuer

Steuer der Religionsgemeinschaften, erhoben als Prozentsatz der Lohnsteuer.

Auch: Kirchenlohnsteuer, Kirchensteuersatz

Kirchensteuer zahlt, wer einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft angehört. Sie bemisst sich nicht am Einkommen, sondern an der Lohn- beziehungsweise Einkommensteuer.

Acht oder neun Prozent

In Bayern und Baden-Württemberg beträgt der Satz acht Prozent der Steuer, in allen anderen Bundesländern neun Prozent.

Beim monatlichen Lohnsteuerabzug entscheidet allerdings nicht dein Wohnort, sondern die Betriebsstätte deines Arbeitgebers: Er behält den Satz ein, der an seinem Standort gilt, und führt die Steuer an sein Finanzamt ab. Wer in Nordrhein-Westfalen wohnt und für einen bayerischen Arbeitgeber tätig ist, zahlt monatlich also acht Prozent. Ausgeglichen wird die Differenz erst in der Einkommensteuerveranlagung, für die der Wohnsitz maßgeblich ist.

Kinder mindern auch hier

Wie beim Solidaritätszuschlag wird die Bemessungsgrundlage mit den Freibeträgen für Kinder neu berechnet. Die Kirchensteuer fällt dadurch niedriger aus als neun Prozent der tatsächlich einbehaltenen Lohnsteuer.

Steuerlich absetzbar

Gezahlte Kirchensteuer ist in voller Höhe als Sonderausgabe abziehbar. Ein Teil kommt also über die Steuererklärung zurück. Manche Länder kappen die Kirchensteuer bei sehr hohen Einkommen – diese Kappung bildet der Rechner nicht ab.

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Verwandte Begriffe

  • KinderfreibetragSteuerlicher Freibetrag für Kinder, der beim Lohnsteuerabzug nur Soli und Kirchensteuer mindert.
  • SolidaritätszuschlagZuschlag auf die Lohn- und Einkommensteuer, der erst oberhalb einer Freigrenze anfällt.
  • SteuerfreibetragBeim Finanzamt eingetragener Betrag, der die monatliche Lohnsteuer mindert.
  • SteuerklasseEinordnung, die bestimmt, wie viel Lohnsteuer monatlich einbehalten wird.
  • VorsorgepauschalePauschaler Abzug für Vorsorgeaufwendungen, der beim Lohnsteuerabzug das zu versteuernde Einkommen mindert.

Quellen

Zuletzt gegen die Primärquellen geprüft am .

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