Kinderfreibetrag
Steuerlicher Freibetrag für Kinder, der beim Lohnsteuerabzug nur Soli und Kirchensteuer mindert.
Auch: Kinderfreibeträge, BEA-Freibetrag, Zähler
Der Kinderfreibetrag stellt das Existenzminimum eines Kindes steuerfrei. Er besteht aus zwei Teilen: dem eigentlichen Kinderfreibetrag und dem Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung.
Der häufigste Irrtum
Beim monatlichen Lohnsteuerabzug mindern Kinderfreibeträge die Lohnsteuer nicht. Sie wirken dort ausschließlich auf den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer. Der Grund: Wer Kindergeld bezieht, erhält den Vorteil bereits monatlich ausgezahlt.
Die Günstigerprüfung
Erst in der Einkommensteuererklärung prüft das Finanzamt automatisch, was günstiger ist: das bezogene Kindergeld oder der Abzug der Freibeträge. Bei mittleren Einkommen ist das Kindergeld meist besser, bei höheren die Freibeträge. Man muss dafür nichts beantragen.
Halb oder ganz
In den Lohnsteuerabzugsmerkmalen steht meist 0,5 je Kind – jedes Elternteil bekommt die Hälfte. Bei Alleinerziehenden oder wenn ein Elternteil seinen Anteil überträgt, kann dort 1,0 stehen.