Vorsorgepauschale
Pauschaler Abzug für Vorsorgeaufwendungen, der beim Lohnsteuerabzug das zu versteuernde Einkommen mindert.
Auch: Vorsorgeaufwendungen, Vorsorgepauschbetrag
Beim Lohnsteuerabzug kennt dein Arbeitgeber deine tatsächlichen Vorsorgeaufwendungen nicht im Detail. Statt sie einzeln zu erfassen, zieht er einen pauschalen Betrag ab – die Vorsorgepauschale. Sie mindert das zu versteuernde Einkommen und damit die Lohnsteuer.
Woraus sie sich zusammensetzt
Die Pauschale besteht aus einem Anteil für die Rentenversicherung und einem für Kranken- und Pflegeversicherung. Seit 2026 kommt – innerhalb einer Höchstgrenze – ein Anteil für die Arbeitslosenversicherung hinzu; für 2025 gilt er noch nicht. Berechnet werden sie aus deinem Arbeitslohn und den jeweiligen Beitragssätzen.
Warum sie nicht deinen Beiträgen entspricht
Zwei Dinge überraschen regelmäßig. Erstens rechnet der Gesetzgeber beim Krankenversicherungsanteil mit dem ermäßigten Beitragssatz, nicht mit dem allgemeinen – die Pauschale liegt deshalb unter dem, was du tatsächlich zahlst. Zweitens ist sie ein reines Lohnsteuer-Instrument: Auf deine Sozialversicherungsbeiträge hat sie keinerlei Einfluss.
Wer tatsächlich mehr für Vorsorge aufgewendet hat, kann das in der Einkommensteuererklärung geltend machen. Das Finanzamt prüft dann, welcher Ansatz günstiger ist.
Bei privater Krankenversicherung
Privat Versicherte setzen statt der pauschalen Sätze ihre tatsächlichen Beiträge zur Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung an, gemindert um den steuerfreien Arbeitgeberzuschuss. Nur der Basisanteil zählt – Komfortleistungen bleiben außen vor.