Solidaritätszuschlag

Zuschlag auf die Lohn- und Einkommensteuer, der erst oberhalb einer Freigrenze anfällt.

Auch: Soli, Freigrenze, Milderungszone

Der Solidaritätszuschlag wird nicht auf das Einkommen erhoben, sondern auf die Steuer. Seit der Reform zahlt ihn nur noch eine Minderheit: Erst wenn die Jahreslohnsteuer eine Freigrenze übersteigt, fällt überhaupt etwas an.

Drei Bereiche

Unterhalb der Freigrenze: null. Direkt darüber greift eine Überleitungszone, in der der Zuschlag langsam ansteigt – so entsteht an der Grenze kein Sprung. Erst bei deutlich höheren Steuerbeträgen gilt der volle Satz von 5,5 Prozent der Steuer.

Was die Bemessungsgrundlage mindert

Für den Zuschlag wird die Steuer noch einmal neu berechnet – diesmal mit den Freibeträgen für Kinder. Wer Kinder hat, zahlt deshalb später und weniger Solidaritätszuschlag, obwohl die Lohnsteuer selbst unverändert bleibt.

In Steuerklasse III verdoppelt sich die Freigrenze, weil dort das Splittingverfahren angewendet wird.

Passende Rechner

Verfügbar

Brutto-Netto-Rechner

Vom Bruttogehalt zum Nettogehalt 2026 – mit allen Steuern und Sozialabgaben.

Arbeit & Gehalt

Verfügbar

Beamten-Brutto-Netto-Rechner

Besoldung, Familienzuschlag und Beihilfe: Was Bundesbeamten netto bleibt.

Arbeit & Gehalt

Verwandte Begriffe

  • KinderfreibetragSteuerlicher Freibetrag für Kinder, der beim Lohnsteuerabzug nur Soli und Kirchensteuer mindert.
  • KirchensteuerSteuer der Religionsgemeinschaften, erhoben als Prozentsatz der Lohnsteuer.
  • SteuerfreibetragBeim Finanzamt eingetragener Betrag, der die monatliche Lohnsteuer mindert.
  • SteuerklasseEinordnung, die bestimmt, wie viel Lohnsteuer monatlich einbehalten wird.
  • VorsorgepauschalePauschaler Abzug für Vorsorgeaufwendungen, der beim Lohnsteuerabzug das zu versteuernde Einkommen mindert.

Quellen

Zuletzt gegen die Primärquellen geprüft am .

Mehr zum Thema

Themenbereich

  • SteuernRechner, Begriffe und Ratgeber dieses Bereichs

Zurück zur Übersicht