Steuerfreibetrag

Beim Finanzamt eingetragener Betrag, der die monatliche Lohnsteuer mindert.

Auch: Lohnsteuerfreibetrag, ELStAM-Freibetrag, Lohnsteuerermäßigung

Wer absehbar hohe abzugsfähige Kosten hat, kann sich beim Finanzamt einen Freibetrag eintragen lassen. Er landet in den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen, und der Arbeitgeber zieht ihn schon beim monatlichen Lohnsteuerabzug ab.

Wofür das geht

Typisch sind ein langer Arbeitsweg, doppelte Haushaltsführung, hohe Fortbildungskosten, Unterhaltsleistungen oder Behinderten-Pauschbeträge. Für die meisten Positionen gilt eine Antragsgrenze: Erst wenn die Aufwendungen zusammen einen bestimmten Betrag übersteigen, wird eingetragen.

Vorteil und Preis

Der Vorteil liegt im Zeitpunkt: Statt am Jahresende Geld zurückzubekommen, hast du es jeden Monat zur Verfügung. Der Preis: Wer einen Freibetrag eintragen lässt, ist in der Regel zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet. Stellt sich heraus, dass der Freibetrag zu hoch war, kommt es zur Nachzahlung.

Auf die Sozialabgaben wirkt sich ein Freibetrag nicht aus – sie richten sich weiter nach dem ungekürzten Arbeitsentgelt.

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Verwandte Begriffe

  • KinderfreibetragSteuerlicher Freibetrag für Kinder, der beim Lohnsteuerabzug nur Soli und Kirchensteuer mindert.
  • KirchensteuerSteuer der Religionsgemeinschaften, erhoben als Prozentsatz der Lohnsteuer.
  • SolidaritätszuschlagZuschlag auf die Lohn- und Einkommensteuer, der erst oberhalb einer Freigrenze anfällt.
  • SteuerklasseEinordnung, die bestimmt, wie viel Lohnsteuer monatlich einbehalten wird.
  • VorsorgepauschalePauschaler Abzug für Vorsorgeaufwendungen, der beim Lohnsteuerabzug das zu versteuernde Einkommen mindert.

Quellen

Zuletzt gegen die Primärquellen geprüft am .

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