Beamten-Brutto-Netto-Rechner

Besoldung netto berechnen: Grundgehalt nach Gruppe und Stufe, Familienzuschlag, Lohnsteuer und der Beitrag zur privaten Krankenversicherung. Für Beamte des Bundes.

Beamtenbezüge berechnen

Bundesbesoldungsordnungen A, B, W und R.

Steigt mit den Dienstjahren.

Welcher Anpassungsschritt zugrunde liegt.

Bestimmt Tarif und Freibeträge der Lohnsteuer.

Nur für den Kirchensteuersatz. Maßgeblich ist die Dienststelle, nicht der Wohnort.

Kinder, für die Kindergeld zusteht. Ab zwei steigt die Beihilfe auf 70 %.

Wert aus den ELStAM, oft 0,5 je Kind.

Steuerpflichtige Amts- und Stellenzulagen.

Monatsbeitrag insgesamt.

Nur dieser Teil mindert die Lohnsteuer. Steht auf der Bescheinigung.

Eingetragener Freibetrag aus den ELStAM.

Löst den Familienzuschlag der Stufe 1 aus (§ 40 Absatz 1 BBesG).

8 % in Bayern und Baden-Württemberg, sonst 9 % der Lohnsteuer.

Die Ergebnisse aktualisieren sich automatisch, sobald du eine Eingabe änderst.

Ergebnis

Zweiter linearer Schritt von 2,8 Prozent zum 1. Mai 2026. Wird seit der Bezügezahlung für Mai 2026 als Abschlag gezahlt und steht ebenfalls unter dem Vorbehalt des Gesetzes.

Nach Steuern je Monat

3.306,76 €

Bruttobezüge je Monat

4.007,09 €

Steuern je Monat

700,33 €

Nach Krankenversicherung

3.006,76 €

Grundgehalt

4.007,09 €

Familienzuschlag

0,00 €

Beihilfe für dich

50 %

Bruttobezüge je Jahr

48.085,08 €

In der Besoldungsgruppe A 9, Stufe 4 ergeben sich 4.007,09 € brutto im Monat. Nach Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer bleiben 3.306,76 €. Das sind 82,5 % der Bezüge. Nach Abzug des Beitrags zur privaten Krankenversicherung von 300,00 € verbleiben 3.006,76 €. Die Beihilfe des Bundes übernimmt 50 Prozent der beihilfefähigen Aufwendungen; die restlichen 50 Prozent muss die private Krankenversicherung abdecken. Achtung: Dieser Besoldungsstand beruht auf Abschlagszahlungen. Das Gesetz dazu ist noch nicht verkündet.

Bezüge und Abzüge im Einzelnen

Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung fallen bei Beamten nicht an. Die private Krankenversicherung wird nicht von den Bezügen einbehalten, sondern privat gezahlt.
PostenMonatJahr
Grundgehalt 4.007,09 € 48.085,08 €
Lohnsteuer -700,33 € -8.404,00 €
Private Krankenversicherung -300,00 € -3.600,00 €
Bleibt im Monat 3.006,76 € 36.081,12 €

So wird gerechnet

Die Bezüge setzen sich aus drei Bausteinen zusammen, die alle steuerpflichtig sind:

Grundgehalt (Besoldungsgruppe und Stufe)
+ Familienzuschlag (§ 39, § 40 BBesG)
+ Zulagen
= Bruttobezüge

Davon gehen nur Steuern ab. Beamte zahlen keine Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung – an deren Stelle treten die Beamtenversorgung und die Beihilfe.

Bruttobezüge − Lohnsteuer − Solidaritätszuschlag − Kirchensteuer = Bezüge nach Steuern

Die Lohnsteuer folgt dem amtlichen Programmablaufplan des Bundesfinanzministeriums (§ 39b EStG). Für Beamte gilt darin die Konstellation „nicht rentenversicherungspflichtig" und „ausschließlich privat versichert". Genau für diesen Fall veröffentlicht das Ministerium eine eigene Prüftabelle – gegen sie ist die Berechnung geprüft.

Die private Krankenversicherung wird nicht von den Bezügen einbehalten, sondern privat gezahlt. Der Rechner zieht sie trotzdem ab, weil sonst ein zu günstiges Bild entsteht: Die Beihilfe deckt nur einen Teil der Kosten.

Wann die Besoldung steigt

Die letzte im Bundesgesetzblatt verkündete Besoldungstabelle gilt seit dem1. März 2024. Der Tarifabschluss vom 6. April 2025 ist bis heute nicht in ein Besoldungsgesetz gegossen. Statt dessen zahlt der Bund Abschläge:

Beschlossen vom Bundeskabinett am 3. September 2025.
Wirksam abErhöhungAusgezahlt abRechtsstand
1. April 20253,0 %Bezüge für Dezember 2025Abschlag unter Vorbehalt
1. Mai 20262,8 %Bezüge für Mai 2026Abschlag unter Vorbehalt

Was das in Euro bedeutet, zeigt die Besoldungsgruppe A 9 in der Stufe 4: Das Grundgehalt steigt von 3.784,42 € auf 4.007,09 € im Monat.

Was mit dem Gesetz noch kommt

Der Referentenentwurf des Bundesinnenministeriums vom 14. April 2026 ist keine reine Prozenterhöhung. Er setzt zwei Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts um und ändert die Struktur der Tabellen:

  • Die Stufe 1 aller Gruppen der Besoldungsordnung A und der Gruppe R 2 entfällt.
  • Der Familienzuschlag der Stufe 1 wandert vollständig in die Grundgehaltstabellen.
  • Die Abstände zwischen Gruppen und Stufen werden neu justiert.

Solange das Gesetz nicht verkündet ist, bleibt es bei den linearen Abschlägen – und damit bei der Rechnung, die dieser Rechner abbildet. Sobald es verkündet ist, werden die Werte hier durch die amtliche Tabelle ersetzt und nicht weiter fortgeschrieben.

Beispielrechnung

A 9, Stufe 4, ledig, keine Kinder, Steuerklasse 1, kein Kirchensteuerabzug, Besoldungsstand Mai 2026:

Grundgehalt 4.007,09 €
Familienzuschlag 0,00 €
= Brutto 4.007,09 € im Monat, 48.085,08 € im Jahr
− Lohnsteuer 700,33 €
= 3.306,76 € nach Steuern
− private Krankenversicherung 300,00 €
= 3.006,76 € bleiben

Solidaritätszuschlag fällt hier nicht an: Die Jahreslohnsteuer liegt unter der Freigrenze. Die Beihilfe übernimmt 50 Prozent der beihilfefähigen Aufwendungen, die restlichen 50 Prozent muss die private Krankenversicherung abdecken.

Was der Rechner nicht abbildet

Er bildet den Regelfall eines aktiven Beamten des Bundes ab. Nicht enthalten sind:

  • Landesbesoldung. Jedes Bundesland hat ein eigenes Besoldungsgesetz. Für Lehrer, Polizisten und Verwaltungsbeamte der Länder gelten andere Beträge.
  • Anwärterbezüge während des Vorbereitungsdienstes undVersorgungsbezüge im Ruhestand.
  • Teilzeit und Beurlaubung. Der Rechner geht von voller Arbeitszeit aus.
  • Steuerfreie Zulagen und Erschwerniszulagen. Das Eingabefeld für Zulagen behandelt die Beträge als steuerpflichtig.
  • Auslandsverwendung mit Auslandszuschlag und Kaufkraftausgleich.
  • Die anteilige Gewährung des Familienzuschlags bei mehreren Anspruchsberechtigten (§ 40 Absatz 1 Satz 3 BBesG) und der Anrechnungsbetrag nach § 39 Absatz 2 BBesG.
  • Sonderfälle der Beihilfe nach § 46 Absatz 3 BBhV, etwa während der Elternzeit.

Maßgeblich bleibt immer dein Bezügenachweis. Dieser Rechner ist keine Steuer- oder Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Warum gehen bei Beamten keine Sozialabgaben ab?

Beamte sind in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungsfrei (§ 5 Absatz 1 SGB VI) und zahlen auch nichts zur Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung. Dafür gibt es die Beamtenversorgung statt der gesetzlichen Rente und die Beihilfe statt des Arbeitgeberanteils zur Krankenversicherung. Vom Brutto gehen deshalb nur Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer ab.

Was bedeutet der Hinweis, dass die Beträge unter Vorbehalt stehen?

Der Tarifabschluss vom 6. April 2025 ist bis heute nicht auf die Bundesbesoldung übertragen worden. Das Bundeskabinett hat am 3. September 2025 stattdessen Abschlagszahlungen beschlossen: 3,0 Prozent rückwirkend zum 1. April 2025 und 2,8 Prozent zum 1. Mai 2026. Gezahlt wird also mehr, als im Gesetz steht. Sobald das Gesetz verkündet ist, werden die Zahlungen endgültig. Die letzte verkündete Tabelle stammt vom 1. März 2024; du kannst sie im Rechner als Besoldungsstand auswählen.

Warum weicht mein Bezügenachweis um ein paar Cent ab?

Weil es für die Abschlagszahlungen keine amtlich veröffentlichte Tabelle gibt. Der Rechner leitet die Beträge aus der verkündeten Tabelle ab, indem er die beschlossenen 3,0 und 2,8 Prozent nacheinander anwendet und jeweils auf Cent rundet. Das ist derselbe Rechenweg, aber jede Rundung kann einen Cent Unterschied ergeben. Größere Abweichungen haben andere Gründe: Zulagen, ein anderer Familienzuschlag oder eine abweichende Stufe.

Was deckt die Beihilfe ab?

Die Beihilfe des Bundes übernimmt einen Prozentsatz der beihilfefähigen Aufwendungen: 50 Prozent für dich selbst, 70 Prozent ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern, 70 Prozent für den Ehegatten und 80 Prozent für Kinder (§ 46 BBhV). Den Rest deckt eine private Krankenversicherung ab. Deren Beitrag hängt von Alter, Gesundheitszustand und Tarif ab und lässt sich nicht berechnen – deshalb ist er im Rechner ein Eingabefeld.

Warum gibt es zwei Felder für die Krankenversicherung?

Steuerlich abziehbar ist nur der Teil des Beitrags, der auf die Basisabsicherung in Kranken- und Pflege-Pflichtversicherung entfällt. Wahlleistungen wie Chefarztbehandlung oder Einbettzimmer mindern die Lohnsteuer nicht. Deinen Basisanteil findest du auf der Bescheinigung deiner Versicherung. Das obere Feld bestimmt, was tatsächlich von deinem Geld abgeht, das untere, was das Finanzamt anerkennt.

Gilt der Rechner auch für Landesbeamte?

Nein. Seit der Föderalismusreform 2006 hat jedes Bundesland ein eigenes Besoldungsgesetz und eine eigene Beihilfeverordnung. Die Beträge unterscheiden sich teils deutlich. Dieser Rechner bildet ausschließlich die Bundesbesoldung ab – also Beamte des Bundes, nicht Lehrer, Polizisten oder Verwaltungsbeamte der Länder.

Berechnungsstand und Quellen

Verkündete Ausgangstabelle: 1. März 2024. Zuletzt gegen die Primärquellen geprüft am 14. September 2026. Die Stände ab April 2025 sind aus der verkündeten Tabelle abgeleitet, weil für die Abschlagszahlungen keine amtliche Tabelle veröffentlicht ist.

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Begriffe erklärt

  • KinderfreibetragSteuerlicher Freibetrag für Kinder, der beim Lohnsteuerabzug nur Soli und Kirchensteuer mindert.
  • KirchensteuerSteuer der Religionsgemeinschaften, erhoben als Prozentsatz der Lohnsteuer.
  • Private KrankenversicherungKrankenversicherung mit einkommensunabhängiger Prämie statt prozentualem Beitrag.
  • SolidaritätszuschlagZuschlag auf die Lohn- und Einkommensteuer, der erst oberhalb einer Freigrenze anfällt.
  • SteuerfreibetragBeim Finanzamt eingetragener Betrag, der die monatliche Lohnsteuer mindert.
  • SteuerklasseEinordnung, die bestimmt, wie viel Lohnsteuer monatlich einbehalten wird.

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