Brutto-Netto-Rechner
Vom Bruttogehalt zum Nettogehalt 2026 – mit allen Steuern und Sozialabgaben.
Arbeit & Gehalt
Besoldung netto berechnen: Grundgehalt nach Gruppe und Stufe, Familienzuschlag, Lohnsteuer und der Beitrag zur privaten Krankenversicherung. Für Beamte des Bundes.
Zweiter linearer Schritt von 2,8 Prozent zum 1. Mai 2026. Wird seit der Bezügezahlung für Mai 2026 als Abschlag gezahlt und steht ebenfalls unter dem Vorbehalt des Gesetzes.
Nach Steuern je Monat
3.306,76 €
Bruttobezüge je Monat
4.007,09 €
Steuern je Monat
700,33 €
Nach Krankenversicherung
3.006,76 €
Grundgehalt
4.007,09 €
Familienzuschlag
0,00 €
Beihilfe für dich
50 %
Bruttobezüge je Jahr
48.085,08 €
In der Besoldungsgruppe A 9, Stufe 4 ergeben sich 4.007,09 € brutto im Monat. Nach Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer bleiben 3.306,76 €. Das sind 82,5 % der Bezüge. Nach Abzug des Beitrags zur privaten Krankenversicherung von 300,00 € verbleiben 3.006,76 €. Die Beihilfe des Bundes übernimmt 50 Prozent der beihilfefähigen Aufwendungen; die restlichen 50 Prozent muss die private Krankenversicherung abdecken. Achtung: Dieser Besoldungsstand beruht auf Abschlagszahlungen. Das Gesetz dazu ist noch nicht verkündet.
| Posten | Monat | Jahr |
|---|---|---|
| Grundgehalt | 4.007,09 € | 48.085,08 € |
| Lohnsteuer | -700,33 € | -8.404,00 € |
| Private Krankenversicherung | -300,00 € | -3.600,00 € |
| Bleibt im Monat | 3.006,76 € | 36.081,12 € |
Die Bezüge setzen sich aus drei Bausteinen zusammen, die alle steuerpflichtig sind:
Grundgehalt (Besoldungsgruppe und Stufe)
+ Familienzuschlag (§ 39, § 40 BBesG)
+ Zulagen
= Bruttobezüge
Davon gehen nur Steuern ab. Beamte zahlen keine Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung – an deren Stelle treten die Beamtenversorgung und die Beihilfe.
Bruttobezüge − Lohnsteuer − Solidaritätszuschlag − Kirchensteuer = Bezüge nach Steuern
Die Lohnsteuer folgt dem amtlichen Programmablaufplan des Bundesfinanzministeriums (§ 39b EStG). Für Beamte gilt darin die Konstellation „nicht rentenversicherungspflichtig" und „ausschließlich privat versichert". Genau für diesen Fall veröffentlicht das Ministerium eine eigene Prüftabelle – gegen sie ist die Berechnung geprüft.
Die private Krankenversicherung wird nicht von den Bezügen einbehalten, sondern privat gezahlt. Der Rechner zieht sie trotzdem ab, weil sonst ein zu günstiges Bild entsteht: Die Beihilfe deckt nur einen Teil der Kosten.
Die letzte im Bundesgesetzblatt verkündete Besoldungstabelle gilt seit dem1. März 2024. Der Tarifabschluss vom 6. April 2025 ist bis heute nicht in ein Besoldungsgesetz gegossen. Statt dessen zahlt der Bund Abschläge:
| Wirksam ab | Erhöhung | Ausgezahlt ab | Rechtsstand |
|---|---|---|---|
| 1. April 2025 | 3,0 % | Bezüge für Dezember 2025 | Abschlag unter Vorbehalt |
| 1. Mai 2026 | 2,8 % | Bezüge für Mai 2026 | Abschlag unter Vorbehalt |
Was das in Euro bedeutet, zeigt die Besoldungsgruppe A 9 in der Stufe 4: Das Grundgehalt steigt von 3.784,42 € auf 4.007,09 € im Monat.
Der Referentenentwurf des Bundesinnenministeriums vom 14. April 2026 ist keine reine Prozenterhöhung. Er setzt zwei Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts um und ändert die Struktur der Tabellen:
Solange das Gesetz nicht verkündet ist, bleibt es bei den linearen Abschlägen – und damit bei der Rechnung, die dieser Rechner abbildet. Sobald es verkündet ist, werden die Werte hier durch die amtliche Tabelle ersetzt und nicht weiter fortgeschrieben.
A 9, Stufe 4, ledig, keine Kinder, Steuerklasse 1, kein Kirchensteuerabzug, Besoldungsstand Mai 2026:
Grundgehalt 4.007,09 €
Familienzuschlag 0,00 €
= Brutto 4.007,09 € im Monat, 48.085,08 € im Jahr
− Lohnsteuer 700,33 €
= 3.306,76 € nach Steuern
− private Krankenversicherung 300,00 €
= 3.006,76 € bleiben
Solidaritätszuschlag fällt hier nicht an: Die Jahreslohnsteuer liegt unter der Freigrenze. Die Beihilfe übernimmt 50 Prozent der beihilfefähigen Aufwendungen, die restlichen 50 Prozent muss die private Krankenversicherung abdecken.
Er bildet den Regelfall eines aktiven Beamten des Bundes ab. Nicht enthalten sind:
Maßgeblich bleibt immer dein Bezügenachweis. Dieser Rechner ist keine Steuer- oder Rechtsberatung.
Beamte sind in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungsfrei (§ 5 Absatz 1 SGB VI) und zahlen auch nichts zur Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung. Dafür gibt es die Beamtenversorgung statt der gesetzlichen Rente und die Beihilfe statt des Arbeitgeberanteils zur Krankenversicherung. Vom Brutto gehen deshalb nur Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer ab.
Der Tarifabschluss vom 6. April 2025 ist bis heute nicht auf die Bundesbesoldung übertragen worden. Das Bundeskabinett hat am 3. September 2025 stattdessen Abschlagszahlungen beschlossen: 3,0 Prozent rückwirkend zum 1. April 2025 und 2,8 Prozent zum 1. Mai 2026. Gezahlt wird also mehr, als im Gesetz steht. Sobald das Gesetz verkündet ist, werden die Zahlungen endgültig. Die letzte verkündete Tabelle stammt vom 1. März 2024; du kannst sie im Rechner als Besoldungsstand auswählen.
Weil es für die Abschlagszahlungen keine amtlich veröffentlichte Tabelle gibt. Der Rechner leitet die Beträge aus der verkündeten Tabelle ab, indem er die beschlossenen 3,0 und 2,8 Prozent nacheinander anwendet und jeweils auf Cent rundet. Das ist derselbe Rechenweg, aber jede Rundung kann einen Cent Unterschied ergeben. Größere Abweichungen haben andere Gründe: Zulagen, ein anderer Familienzuschlag oder eine abweichende Stufe.
Die Beihilfe des Bundes übernimmt einen Prozentsatz der beihilfefähigen Aufwendungen: 50 Prozent für dich selbst, 70 Prozent ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern, 70 Prozent für den Ehegatten und 80 Prozent für Kinder (§ 46 BBhV). Den Rest deckt eine private Krankenversicherung ab. Deren Beitrag hängt von Alter, Gesundheitszustand und Tarif ab und lässt sich nicht berechnen – deshalb ist er im Rechner ein Eingabefeld.
Steuerlich abziehbar ist nur der Teil des Beitrags, der auf die Basisabsicherung in Kranken- und Pflege-Pflichtversicherung entfällt. Wahlleistungen wie Chefarztbehandlung oder Einbettzimmer mindern die Lohnsteuer nicht. Deinen Basisanteil findest du auf der Bescheinigung deiner Versicherung. Das obere Feld bestimmt, was tatsächlich von deinem Geld abgeht, das untere, was das Finanzamt anerkennt.
Nein. Seit der Föderalismusreform 2006 hat jedes Bundesland ein eigenes Besoldungsgesetz und eine eigene Beihilfeverordnung. Die Beträge unterscheiden sich teils deutlich. Dieser Rechner bildet ausschließlich die Bundesbesoldung ab – also Beamte des Bundes, nicht Lehrer, Polizisten oder Verwaltungsbeamte der Länder.
Verkündete Ausgangstabelle: 1. März 2024. Zuletzt gegen die Primärquellen geprüft am 14. September 2026. Die Stände ab April 2025 sind aus der verkündeten Tabelle abgeleitet, weil für die Abschlagszahlungen keine amtliche Tabelle veröffentlicht ist.