Steuerklasse

Einordnung, die bestimmt, wie viel Lohnsteuer monatlich einbehalten wird.

Auch: Lohnsteuerklasse, Steuerklassenwahl, Faktorverfahren

Die Steuerklasse steuert, welche Freibeträge dein Arbeitgeber beim monatlichen Lohnsteuerabzug berücksichtigt. Sie ist eine Vorauszahlungsregel – über die endgültige Steuer entscheidet die Veranlagung.

Die sechs Klassen

I gilt für Ledige, II für Alleinerziehende mit Entlastungsbetrag, III und V sind die Kombination für Paare mit unterschiedlichen Einkommen, IV für Paare mit ähnlichen Einkommen und VI für jedes weitere Arbeitsverhältnis.

Was die Wahl bewirkt – und was nicht

Die Kombination III/V bringt dem höher verdienenden Partner ein deutlich höheres Netto, dem anderen ein spürbar niedrigeres. Über das Jahr gerechnet ändert sich an der Steuerschuld nichts: Wer monatlich zu wenig zahlt, zahlt nach – wer zu viel zahlt, bekommt zurück.

Relevant ist die Wahl trotzdem, weil Lohnersatzleistungen wie Eltern-, Kranken- oder Arbeitslosengeld am Nettoentgelt anknüpfen.

Das Faktorverfahren

Für Paare gibt es zusätzlich das Faktorverfahren in Klasse IV. Dabei berücksichtigt der Arbeitgeber das Verhältnis der Einkommen, sodass beide anteilig zutreffend belastet werden und Nachzahlungen seltener werden. Dieser Rechner bildet das Faktorverfahren nicht ab.

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Verwandte Begriffe

  • KinderfreibetragSteuerlicher Freibetrag für Kinder, der beim Lohnsteuerabzug nur Soli und Kirchensteuer mindert.
  • KirchensteuerSteuer der Religionsgemeinschaften, erhoben als Prozentsatz der Lohnsteuer.
  • SolidaritätszuschlagZuschlag auf die Lohn- und Einkommensteuer, der erst oberhalb einer Freigrenze anfällt.
  • SteuerfreibetragBeim Finanzamt eingetragener Betrag, der die monatliche Lohnsteuer mindert.
  • VorsorgepauschalePauschaler Abzug für Vorsorgeaufwendungen, der beim Lohnsteuerabzug das zu versteuernde Einkommen mindert.

Quellen

Zuletzt gegen die Primärquellen geprüft am .

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