Geldwerter Vorteil
Sachleistung des Arbeitgebers, die wie Gehalt versteuert wird, aber nicht auf dem Konto landet.
Auch: Firmenwagen, 1-Prozent-Regel, Dienstwagen
Wer vom Arbeitgeber etwas erhält, das kein Geld ist – einen Firmenwagen zur privaten Nutzung, ein Jobticket, Gutscheine –, hat einen geldwerten Vorteil. Steuerlich zählt er wie Gehalt: Er erhöht das zu versteuernde Einkommen und die Beitragsgrundlage der Sozialversicherung.
Der entscheidende Punkt: Ausgezahlt wird er nicht. Auf der Abrechnung erhöht er das Brutto, wird versteuert und anschließend wieder abgezogen. Unter dem Strich sinkt dadurch der Auszahlungsbetrag – dafür hat man den Wagen.
Die 1-Prozent-Regel
Für die private Nutzung eines Firmenwagens wird pro Monat ein Prozent des Bruttolistenpreises angesetzt. Maßgeblich ist der Listenpreis bei Erstzulassung inklusive Sonderausstattung und Umsatzsteuer – unabhängig davon, ob der Wagen gebraucht oder mit Rabatt beschafft wurde.
Elektrofahrzeuge werden begünstigt: Bis zu einer Preisgrenze wird der Listenpreis nur zu einem Viertel angesetzt – effektiv also 0,25 Prozent. Darüber, und bei begünstigten Plug-in-Hybriden, wird die Hälfte angesetzt.
Die Preisgrenze hängt vom Zeitpunkt ab und hat sich mehrfach geändert: 60.000 Euro, seit 2024 70.000 Euro und seit dem 1. Juli 2025 100.000 Euro. Für die höhere Grenze müssen beide Zeitpunkte stimmen – das Fahrzeug muss nach dem Stichtag angeschafft und erstmals überlassen worden sein. Ein 2024 angeschaffter Wagen bleibt deshalb bei 70.000 Euro, auch wenn er erst 2026 übergeben wird.
Wichtig: Gemindert wird der Listenpreis selbst, nicht nur der Prozentsatz. Die Begünstigung wirkt deshalb auch auf den Zuschlag für die Fahrten zur Arbeit.
Der Weg zur Arbeit
Nutzt du den Wagen auch für den Weg zur ersten Tätigkeitsstätte, kommen monatlich 0,03 Prozent des Listenpreises je Entfernungskilometer hinzu. Gemeint ist die einfache Strecke. Bei einem Listenpreis von 45.000 Euro und 20 Kilometern sind das 270 Euro im Monat zusätzlich, neben 450 Euro für die Privatnutzung.
Ab etwa 34 Kilometern übersteigt dieser Zuschlag die Privatnutzung selbst – denn 0,03 Prozent je Kilometer erreichen bei 33,3 Kilometern genau ein Prozent. Wer weit pendelt, zahlt für den Arbeitsweg also mehr als für das Auto.
Die Alternative
Statt der Pauschale kann ein Fahrtenbuch geführt werden. Dann wird nur der tatsächliche private Anteil an den Fahrzeugkosten versteuert. Das lohnt sich vor allem bei geringer Privatnutzung, ist aber mit erheblichem Aufwand verbunden – und das Finanzamt stellt hohe Anforderungen.