Zusatzbeitrag
Kassenindividueller Aufschlag zum allgemeinen Beitragssatz der Krankenversicherung.
Auch: kassenindividueller Zusatzbeitrag, Krankenkassenbeitrag
Der allgemeine Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung ist für alle Kassen gleich und gesetzlich festgelegt. Da er die Ausgaben nicht deckt, erhebt jede Kasse zusätzlich einen eigenen Zusatzbeitrag – das ist der einzige Preisunterschied zwischen den Kassen.
Wer ihn trägt
Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen ihn sich je zur Hälfte, genau wie den allgemeinen Beitragssatz.
Durchschnitt und eigener Satz
Jährlich wird ein durchschnittlicher Zusatzbeitrag bekannt gegeben. Er ist ein Rechenwert, kein Preis: Die Kassen legen ihren tatsächlichen Satz selbst fest, und der kann deutlich darüber oder darunter liegen. Deinen Satz findest du auf der Website deiner Kasse oder in der Gehaltsabrechnung.
Ein Kassenwechsel kann sich lohnen – bei einem Unterschied von 0,5 Prozentpunkten und 4.000 Euro Bruttogehalt sind das rund zehn Euro im Monat. Prüfe dabei auch die Zusatzleistungen.